Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Arbeitnehmerweiterbildung
Arbeitnehmerweiterbildung bedeutet eine Freistellung von der Arbeit, um sich beruflich und politisch in Bildungsveranstaltungen weiterzubilden. In der Zeit der Freistellung hat der sich weiterbildende Arbeitnehmer einen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Einen entsprechenden Anspruch auf Weiterbildung haben Arbeiter und Angestellte. Es fallen aber auch Personen darunter, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind. Es besteht jedoch nur ein begrenzter Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung und der Arbeitnehmer muss auch schon einen bestimmten Zeitraum beschäftigt sein. Darüber hinaus muss eine Weiterbildung dem Arbeitgeber so früh wie möglich angekündigt werden, in NRW z.B. mindestens 6 Wochen vor Beginn der Weiterbildung. Die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitnehmerweiterbildung finden sich in den AWBG (Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzen) der einzelnen Bundesländer.
Fragen zum Thema Arbeitnehmerweiterbildung beantworten Ihnen gerne unsere auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwälte. Stand: 06.04.2011