Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Arbeitnehmerhaftung
Grundsätzlich haftet der Arbeitnehmer für Schäden, die er zurechenbar verursacht, nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen. Ersatzansprüche des Arbeitgebers sind vertraglicher oder gesetzlicher, insbesondere deliktischer Natur. Dritten, wie z. B.Kunden oder andere Arbeitnehmer stehen allein gesetzliche Ansprüche zur Seite, da zwischen Arbeitnehmer und diesen Personen keine Vertragsbeziehung besteht. Es gelten teilweise Sondervorschriften des Sozialrechts bei der Verletzung von Personen im Betrieb. Durch die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) wurden die Haftungsgrundsätze an die Besonderheiten und Bedürfnisse des Arbeitsverhältnisses angepasst. Es wurden die Lehre von der sogenannten gefahrgeneigten Arbeit und die Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleichs entwickelt.
In diesem Zusammenhang ist die selbstständige Recherche im Internet sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, wie die Rechtsgrundsätze auf den konkreten Fall anzuwenden sind. Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben. Bitte wählen Sie aus dem linken Menü das Rechtsgebiet aus, unter das Ihre Frage fällt. Dort berät Sie ein Rechtsanwalt, dessen Schwerpunkt in dem jeweiligen Bereich liegt.
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