Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Arbeitnehmer
Arbeitnehmer sind alle Menschen, die im rechtlichen Rahmen eines Arbeitsverhältnisses auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags (Arbeitsvertrag) verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen, also sowohl Arbeiter als auch Angestellte. Das Gegenstück zum Arbeitnehmer ist der Selbstständige. Bei der Abgrenzung von Arbeitnehmern und Selbstständigen gibt verschiedene Kriterien, anhand derer sich festmachen lässt, ob ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis oder eine echte Selbständigkeit vorliegt. Typisches Abgrenzungsmerkmal zwischen selbständiger Tätigkeit einerseits und (abhängiger) Beschäftigung als Arbeitnehmer andererseits ist die Eingliederung des Arbeitnehmers in eine fremde Arbeitsorganisation (insbesondere der Arbeitszeit) und seine Bindung an fremde Weisungen (sog. Direktionsrecht des Arbeitgebers, vgl. § 83 Abs. 1 Handelsgesetzbuch - HGB). Tritt jemand nach außen als Selbstständiger auf, ist jedoch gemäß der rechtlichen Kriterien als Arbeitnehmer einzustufen, liegt sog. Scheinselbstständigkeit vor. Fragen entstehen in diesem Zusammenhang häufig hinsichtlich sozialversicherungsrechtlicher Folgen, hinsichtlich der Vor- und Nachteile einer Festanstellung als Arbeitnehmer oder hinsichtlich der Möglichkeiten (z.B. als Scheinselbstständiger) vor dem Arbeitsgericht Klage zu erheben.
Alle Ihre konkreten Fragen rund um den Arbeitsplatz lassen sich jedoch meist schon in einem kurzen Gespräch mit unseren Anwälten am Telefon der Deutschen Anwaltshotline klären.
Stand: 25.03.2011
Nach der Kündigung: Abwicklung oder Aufhebung? FRAGE:
Mein Arbeitnehmer will mir kündigen und bietet mir dafür einen Abwicklungsvertrag an. Was ist denn der Unterschied zu einer "normalen" Kündigung? Und wäre zumindest ein Aufhebungsvertrag nicht g&u ...weiter lesen
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Arbeitnehmer
Resturlaub wurde bei der Kündigung verweigert - Wie ist hier die Rechtslage? Frage: Ich habe zum 16.1.2011 gekündigt und habe noch 10 Tage Resturlaub. Mein Arbeitgeber möchte mir den Urlaub nicht in Freizeit geben sondern ausbezahlen mit der Begründung dass Urlaubssperr... Antwort: Sehr geehrter Mandant,äußert der Arbeitnehmer Urlaubswünsche, muss der Arbeitgeber diesen nachkommen, sofern er sich nicht wiederum darauf berufen kann, dass dem Urlaubswunsch des Arbeitnehmer ...⇒ zum vollständigen Fall