Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Arbeitgeber
Als Arbeitgeber gilt derjenige, der die Dienstleistungen von einem Arbeitnehmer kraft des zugrunde liegenden Arbeitsvertrages fordern kann.
Der Arbeitgeberbegriff wird gemeinhin über den Arbeitnehmerbegriff bestimmt. Problematisch wird die Frage nach der Person des Arbeitgebers letztlich nur dann, wenn die Stellung gespalten ist (z.B. bei Leiharbeitsverhältnissen). Der Arbeitgeber kann eine natürliche oder juristische Person (z.B. eine GmbH) sein, aber auch eine Gesamthandsgemeinschaft (z. B eine GbR oder OHG).
Häufige Probleme ergeben sich daher weniger, wenn es um die Fragestellung geht, wer Arbeitgeber ist, sondern vielmehr dann, wenn ein Arbeitgeber gegen seine Pflichten, insbesondere die Lohnzahlungs- oder Fürsorgepflicht, verstößt. Diese Themen machen eine Vielzahl der bei der Deutschen Anwaltshotline eingehenden Anrufe aus.