Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Anwerbung
Als Anwerbung wird im Arbeitsrecht die Personalauswahl des Arbeitgebers bezeichnet. Der Arbeitgeber kann sich hierbei z.B. der Agentur für Arbeit bedienen oder von den Dienstleistungen privater Arbeitsvermittler Gebrauch machen. Oft wird die Anwerbung auch unmittelbar vom Arbeitgeber z.B. mittels Zeitungsinseraten vorgenommen. Fordert der Arbeitgeber in solch einem Inserat die Interessenten auf, sich persönlich vorzustellen, so muss der Arbeitgeber in der Regel dem Interessenten die sogenannten Vorstellungskosten ersetzen. Gemäß §93 Betriebsverfassungsgesetz kann der Betriebsrat verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden. Die konkreten Einzelprobleme sind vielfältig, da die Arbeitgeber sich gerade im Bereich Überstunden oft in einem rechtlich "Graubereich" bewegen. Unsere Anwälte des Fachbereichs Arbeitsrecht beraten Sie unter der Durchwahl 0900 1875 000 12 gern telefonisch in allen Ihren persönlichen Fragen, damit Ihre Rechte gewahrt bleiben. Stand: 09.12.2010