Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Anstellungsvertrag
Durch den Anstellungs- oder auch Arbeitsvertrag wird das Arbeitsverhältnis begründet. Der Vertrag regelt das Arbeitsverhältnis, wie z.B. die zu leistende Anzahl an Arbeitsstunden, die Urlaubstage, das Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Der Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich festgehalten werden, auch mündliche Vereinbarungen sind grds. wirksam und auch üblich, hier treten jedoch häufig Beweisschwierigkeiten im Streitfall auf.
Bei der Gestaltung des Vertrages haben beide Parteien grds. freien Verhandlungsspielraum. Aus diesem Grunde ist es angeraten, sich vorab Gedanken über den Vertragsinhalt zu machen. Sollte der Arbeitsvertrag Bezug nehmen auf den einschlägigen Tarifvertrag, so sollte nicht nur der Arbeitsvertrag durchgelesen, sondern auch der Tarifvertrag vor Unterschriftleistung gelesen und verstanden werden. Ihre Unterschrift oder der tatsächliche Beginn begründen den Arbeitsvertrag und binden Sie daran. Die konkreten Einzelprobleme sind vielfältig,
Unsere Anwälte des Fachbereichs Arbeitsrecht beraten Sie unter der Durchwahl 0900 1875 000 12 gern telefonisch in allen Ihren persönlichen Fragen, damit Ihre Rechte gewahrt bleiben. Stand: 01.11.2011