Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Anstellungsverträge
Durch den Arbeitsvertrag wird das Arbeitsverhältnis begründet. Der Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich festgehalten werden, auch mündliche Vereinbarungen sind wirksam, hier treten jedoch häufig Beweisschwierigkeiten im Streitfall auf. Der Arbeitsvertrag regelt das Arbeitsverhältnis, wie z.B. die zu leistende Anzahl an Arbeitsstunden, die Urlaubstage, das Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Sollte der Arbeitsvertrag Bezug nehmen auf den einschlägigen Tarifvertrag, so sollte nicht nur der Arbeitsvertrag durchgelesen, sondern auch der Tarifvertrag vor Unterschriftleistung gelesen werden. In der Praxis zeigt sich häufig Bedarf an Beratung im Zusammenhang mit der Beendigung von Anstellungsverträgen. Bei Fragen zum Anstellungsvertrag können viele schwierige Fragen auftauchen, die häufig nur nach eingehender Prüfung sämtlicher Unterlagen durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beantwortet werden können. Daher sollte Sie für eine telefonische Beratung Ihren Anstellungsvertrag vorliegen haben. Stand: 25.03.2011