Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Anschluss-Arbeitsvertrag
Oftmals gibt es in der heutigen Arbeitswelt keinen unbefristeten Arbeitsvertrag. Jedoch gibt es Arbeitsverträge, die auf bestimmte Zeit befristet sind. Es gibt auch die Möglichkeit, nach dem Ablauf eines befristeten Vertrages den Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen. Solch einen Vertrag bezeichnet man als Anschluss-Arbeitsvertrag. Auch in diesem Vertrag müssen alle Formalitäten eingehalten werden. Welche das im Einzelnen sind, sollten erfragt werden, damit keine Vertragsfehler auftreten, die zu Unklarheiten führen - oder eine mögliche weitere Befristung des Vertrages unwirksam machen. Hierbei stehen Ihnen die erfahrenen Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne zur Verfügung.
Stand: 07.09.2009