Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Akkordlohn
Der Akkordlohn ist eine Lohnform, bei welcher der Lohn nach der Menge der erbrachten Arbeitsleistung bemessen wird. Der Akkordlohn kann sich auf die Leistung des Einzelnen oder einer Gruppe von Arbeitnehmern beziehen. Diese Lohnform, die häufig mit anderen Lohnformen kombiniert wird, dient dem besonderen Anreiz zu großer Arbeitsleistung. Unterschieden werden dabei zwei Lohnformen, nämlich der Geld- und der Zeitakkordlohn, wobei letzterer wohl die in der Praxis am häufigsten vorkommende Akkordlohnform ist. Der Akkord ist dabei an spezifische Voraussetzungen gebunden.
Bei Fragen zum Thema Akkordlohn erteilt Ihnen die Deutsche Anwaltshotline gerne nähere Auskünfte.
Stand: 08.02.2011