Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Änderungskündigung
Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses, die zugleich mit einem Angebot zu einer Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber unter veränderten Bedingungen verbunden ist.
Wenn der Arbeitnehmer auf eine Änderungskündigung gar nicht reagiert oder das Änderungsangebot ablehnt, so wird die Kündigung wirksam und das Arbeitsverhältnis ist beendet. Nimmt der Arbeitnehmer das Angebot des Arbeitgebers vorbehaltlos an, so endet der alte Arbeitsvertrag und der Arbeitnehmer tritt in das neue Arbeitsverhältnis mit den vom Arbeitgeber neu angebotenen Konditionen ein.
§ 2 KSchG (Kündigungsschutzgesetz) eröffnet die Möglichkeit der Annahme der Kündigung unter dem Vorbehalt, dass die Kündigung nicht nach dem KSchG sozial ungerechtfertigt ist und damit nichtig wäre. Dann muss der Arbeitnehmer allerdings auch im Anschluss die Kündigungsschutzklage erheben, um vom Arbeitsgericht klären zu lassen, ob die Kündigung tatsächlich sozial ungerechtfertigt ist. Tut er dies nicht, so geht die Annahme unter Vorbehalt ins Leere und die Änderungskündigung wird wirksam. Für Fragen zum Thema "Änderungskündigung" stehen Ihnen die Spezialisten der Deutschen Anwaltshotline unter der Durchwahl 0900-1 875 000-12.
Stand: 04.01.2011