Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Abmahnungsgründe
Eine Abmahnung ist eine schriftliche Rüge eines Verstoßes gegen den Arbeitsvertrag. Sie muss das gerügte Verhalten möglichst genau mit Datum und Uhrzeit beschreiben, deutlich als Vertragsverstoß bezeichnet werden verbunden mit der Aufforderung, dieses Verhalten in Zukunft zu unterlassen und klarstellen, dass im Wiederholungsfall mit einer Kündigung gerechnet werden muss.
Eine Abmahnung kann in den verschiedensten Rechtsbeziehungen zum Tragen kommen. So können sie von ihrem Arbeitgeber abgemahnt werden, weil sie zum Beispiel wiederholt zu spät zur Arbeit erscheinen, ihre Arbeit alkoholisiert verrichten oder anderweitig gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen.
Wenn Sie als Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen müssen, sollten Sie gewisse Formalien beachten. Der Vermieter kann sie abmahnen, wenn es durch sie zu unzumutbaren Lärmbelästigungen kommt oder sie den Hausfrieden nachhaltig stören. Eine wichtige Rolle spielt die Abmahnung im Wettbewerbsrecht. Hier ist sie fast immer mit einer hinzugefügten Unterlassungserklärung verbunden.
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In unserem Vertragscenter haben wir eine Mustervorlagen einer arbeitsrechtlichen Abmahnung. Diese enthält verschiedene gängige Abmahnungsgründe, die auf den konkreten Vorfall angepasst werden können. Stand: 16.03.2011