Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Abmahnungen
Abmahnungen kommen in nahezu allen Rechtsgebieten vor.
Abmahnungen dienen grundsätzlich der Vorbereitung etwaig erforderlicher weitgehender Maßnahmen wie z. B. einer Kündigung im Miet- und Arbeitsrecht. Auch im Wettbewerbsrecht stellen Abmahnungen die Vorstufe zu weiteren Maßnahmen, meistens in Form einer Unterlassungsklage bzw. einstweiliger Verfügung dar. Ob eine Abmahnung rechtens ist, kann man anhand der konkreten Einzelumstände durch einen Rechtsanwalt überprüfen lassen.
Eine Abmahnung ist das Kundtun einer Person, dass sie mit dem Tun einer anderen Person nicht einverstanden ist, weil diese damit möglicherweise oder auch tatsächlich gegen Pflichten oder Rechtsnormen verstößt. Die Abmahnung ist oft mit einer Unterlassungserklärung verbunden und/oder mit der Androhung weitergehender Konsequenzen.
Eine Abmahnung kann in den verschiedensten Rechtsbeziehungen zum Tragen kommen. So können Sie von ihrem Arbeitgeber abgemahnt werden, weil Sie zum Beispiel zu spät zur Arbeit erscheinen, Ihre Arbeit alkoholisiert verrichten oder anderweitig gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen. Sie ist vor allem bei der verhaltensbedingten Kündigung im Arbeitsrecht Voraussetzung. Wenn Sie als Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen müssen, sollten Sie gewisse Formalien beachten. Allerdings ist die arbeitsrechtliche Abmahnung nicht fristgebunden.
Der Vermieter kann Sie abmahnen, wenn es durch Sie zu unzumutbaren Lärmbelästigungen kommt oder Sie den Hausfrieden nachhaltig stören.
Eine wichtige Rolle spielt die Abmahnung im Wettbewerbsrecht. Hier ist sie fast immer mit einer hinzugefügten Unterlassungserklärung verbunden, die sog. strafbewährte Unterlassungserklärung.
Wir, die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline, beraten sofort zu allen Rechtsbereichen der Abmahnung!
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