Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Abmahnung formulieren
Die Abfassung einer Abmahnung ist für den Arbeitgeber sehr fehlerträchtig. Die Abmahnung stellt den "erhobenen Zeigefinger" des Arbeitgebers dar. Damit bringt er gegenüber seinem Mitarbeiter zum Ausdruck, dass er ein konkretes Fehlverhalten missbilligt und droht ihm für den Fall, dass sich sein Verhalten zukünftig nicht ändert, Rechtsfolgen an. Die Abmahnung unterliegt keiner bestimmten Form, kann also auch mündlich ausgesprochen werden. Dass es hierbei zu erheblichen Beweisproblemen kommen kann, liegt auf der Hand. Da die Abmahnung eine Hinweis- und Warnfunktion hat, ist auf ihre Formulierung allergrößten Wert zu legen. In zahlreichen Fällen erweist sich die Abmahnung und die sich darauf stützende Kündigung als unwirksam. Bei der Formulierung der Abmahnung ist die Recherche dazu im Internet sicher sinnvoll, aber oft nicht zufriedenstellend.
Ein Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline kann meist in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben. Bitte halten Sie eventuell vorhanden Unterlagen oder Schriftwechsel bereit. Stand: 14.06.2010