Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Abfindungserklärung
Eine Abfindungserklärung ist Willenserklärung, mit der der Versprechende dem Versprechensempfänger eine bestimmte Summe Geldes für den Verlust einer Position verspricht.
Eine Abfindung kann für den Fall des Verlustes des Arbeitsplatzes, der Gesellschafterstellung aber auch bei der Durchführung des Zugewinnausgleichs im Scheidungsverfahren gezahlt werden. Eine Abfindungserklärung ist hinsichtlich ihres Inhalts, Sinns und Zwecks gerichtlich überprüfbar.
Die Abfindung selbst ist eine einmalige Leistung, mit der wiederkehrende Verpflichtungen abgelöst werden. Sie hat etwa im Arbeitsrecht (hier meist in Verbindung mit einem Aufhebungsvertrag), im Unterhalts- und im Gesellschaftsrecht Bedeutung.
Häufig stellt sich die Frage, ob man sich auf eine Abfindungszahlung einlassen sollte, ob eine angebotene Abfindung ihrer Höhe nach angemessen ist oder was an sonstigen Folgen (z.B. steuerlich, Anrechnung zum Beispiel auf das Arbeitslosengeld, Umfang des mit der Abfindung verbundenen Verzichts) auf einen zukommen kann.
All diese Fragen lassen sich meist schon im Rahmen einer kurzen telefonischen Beratung durch unsere Anwälte sofort klären.
Stand: 05.11.2010