Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Abfindungen
Eine Abfindung ist eine einmalige Leistung, mit der wiederkehrende Verpflichtungen abgelöst werden. Sie hat etwa im Arbeitsrecht (hier meist in Verbindung mit einem Aufhebungsvertrag), im Unterhalts- und im Gesellschaftsrecht Bedeutung.
Abfindungen nach §§ 1a,9,10 KSchG (Kündigungsschutzgesetz) oder nach § 112 BetrVG (= Betriebsverfassungsgesetz - Sozialplanabfindung) gehören gem. § 850 Abs. 2 S.1 ZPO (Zivilprozessordnung) zum Arbeitseinkommen. Denn nach dieser Vorschrift ist Arbeitseinkommen alles, was aus Dienst- und Arbeitsverträgen gezahlt wird. Das Arbeitseinkommen kann nur nach Maßgabe der §§ 850a- 850k ZPO gepfändet werden.
Häufig stellt sich die Frage, ob man sich auf eine Abfindungszahlung einlassen sollte, ob eine angebotene Abfindung ihrer Höhe nach angemessen ist oder was an sonstigen Folgen (z.B. steuerlich, Anrechnung zum Beispiel auf das Arbeitslosengeld, Umfang des mit der Abfindung verbundenen Verzichts) auf einen zukommen kann.
All diese Fragen lassen sich meist schon im Rahmen einer kurzen telefonischen Beratung durch unsere Anwälte sofort klären. Stand: 16.03.2011