Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Abfindung
Eine Abfindung ist eine einmalige Leistung, mit der wiederkehrende Verpflichtungen abgelöst werden. Sie hat etwa im Arbeitsrecht (hier meist in Verbindung mit einem Aufhebungsvertrag), im Unterhalts- und im Gesellschaftsrecht Bedeutung.
Häufig stellt sich die Frage, ob man sich auf eine Abfindungszahlung einlassen sollte, ob eine angebotene Abfindung ihrer Höhe nach angemessen ist oder was an sonstigen Folgen (z.B. steuerlich, Anrechnung zum Beispiel auf das Arbeitslosengeld, Umfang des mit der Abfindung verbundenen Verzichts) auf einen zukommen kann. Diese Frage wird z.B. bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses aktuell.
Stellt das Gericht fest, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, ist jedoch dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten, so hat das Gericht auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis aufzulösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu verurteilen.
Die gleiche Entscheidung hat das Gericht auf Antrag des Arbeitgebers zu treffen, wenn Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können den Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz stellen.
All diese Fragen lassen sich meist schon im Rahmen einer kurzen telefonischen Beratung durch unsere Anwälte sofort klären. Stand: 22.08.2011
Nach der Kündigung: Abwicklung oder Aufhebung? FRAGE:
Mein Arbeitnehmer will mir kündigen und bietet mir dafür einen Abwicklungsvertrag an. Was ist denn der Unterschied zu einer "normalen" Kündigung? Und wäre zumindest ein Aufhebungsvertrag nicht g&u ...weiter lesen
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Kündigung aufgrund von Erkrankung - Besteht der Anspruch auf eine Abfindung? Frage: Habe ich einen Anspruch auf Abfindung, da mir mein Arbeitgeber wegen Krankheit kündigt? Bin seit 2002 bei meinem Arbeitgeber, hatte 2006 eine Bandscheibenoperation, bin 20% schwerbehindert. Was kan... Antwort: Sehr geehrter Mandant,eine Behinderung von 20 % hat leider noch keinen Einfluß auf eine Kündigung, d. h. es gibt nicht den besonderen Schutz, den Schwerbehinderte genießen. Hierzu müßte ...⇒ zum vollständigen Fall