Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote Datenschutzerklärung
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema § 613 a

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema § 613 a
(Arbeitsrecht)
0900-1 875 001-004
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Arbeitsrecht
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema § 613 a

§ 613 a BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) hat inhaltlich die Regelung über Rechte und Pflichten sowohl von Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern bei einem Betriebsübergang zum Gegenstand.
Geregelt wird mit dieser zuletzt im Jahr 2002 geänderten Fassung der sozialrechtliche Schutz von Arbeitnehmern, welcher möglichst vollständig beim Betriebsübergang erhalten bleiben soll. Weiterhin wird durch § 613a BGB ein gewisser Bestandsschutz durch den Fortbestand der eingearbeiteten Belegschaft erreicht.

Entstehen für den Arbeitnehmer durch den Betriebsübergang Nachteile, so hat dieser Ansprüche sowohl gegen seinen alten als auch gegen seinen neuen Arbeitgeber. Mithin geregelt sind Informationspflichten bzgl. dem Arbeitnehmer sowie die Gewährung eines Widerspruchsrechts gem. § 613a VI BGB.

Ob in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ein Betriebsübergang nach § 613a BGB vorliegt, beurteilt sich nach verschiedenen Kriterien, welche auch durch die Rechtsprechung des EuGH kontinuierlich erweitert wurden .So ist für die Bejahung eines Betriebsübergangs entscheidend, ob eine wirtschaftliche Einheit vorliegt, die trotz des Wechsels ihre konkrete Identität bewahrt hat.

Gerade der Betriebsübergang und die Frage ob ein solcher mit den umfangreichen rechtlichen Folgen vorliegt oder nicht, ist stets eine schwierige Einzelfallentscheidung, die einer genauen Prüfung bedarf - fragen Sie nach bei unseren Arbeitsrechtsanwälten am Telefon oder per E-Mail.
Stand: 05.08.2011

   
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema § 613 a

Übernahme einer Rechtsanwaltsfachangestellten in eine neue Sozietät
Frage: Ich bin Rechtsanwaltsfachangestellte in einer Sozietät, die aus einer Anwältin und einem Anwalt besteht. Der Anwalt hört altersbedingt im nächsten Jahr auf. Es zeichnet sich ab, das...
Antwort: Sie sind Rechtsanwaltsfachangestellte in einer Sozietät, die aus einer Anwältin und einem Anwalt besteht. Der Anwalt hört altersbedingt im nächsten Jahr auf. Es zeichnet sich ab, das ...⇒ zum vollständigen Fall

Ähnliche Themen:

Sabbatical Arbeitsbescheinigung Arbeitsrecht Insolvenzrecht 
Erziehungsurlaubsende Gehaltsrecht Ehegattengehalt 
Gehaltseinforderung Abmahnung Arbeitsrecht Kündigung bei Insolvenz 
MuSchuG Lohnfortzahlungsumlage Tarifrecht Praktikantenverträge 
Arbeitgeber zahlt nicht 
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwalt
Wolfgang Philipp
Rechtsanwalt
Meinrad Mayer
Rechtsanwältin
Maike Ruske
Rechtsanwalt
Gerd Finger
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline in Social Media

Deutsche Anwaltshotline auf facebook Deutsche Anwaltshotline auf google+ Deutsche Anwaltshotline auf twitter Deutsche Anwaltshotline Social Media Vorteile
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum