Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema 13.Gehalt
Das 13. Gehalt wird oft gleichgesetzt mit dem Weihnachtsgeld bzw. der Weihnachtsgratifikation. Allerdings sind diese Formen der Sonderzahlung streng voneinander abzugrenzen - auch wenn dies oft nicht leicht ist. Deshalb ist dieses Thema auch eines der strittigsten überhaupt im Arbeitsrecht. Da die Terminologie nicht einheitlich ist, muss meist nach dem Zweck der Leistung gefragt werden.
Prinzipiell kann gesagt werden, dass das 13. Gehalt bereits erbrachte Arbeitsleistung honoriert, das Weihnachtsgeld hingegen eine - meist freiwillige - Belohnung und Honorierung auch der zukünftigen Betriebstreue ist.
Da die Abgrenzung oft schwierig, die Rechtsfolgen und die Anspruchsvoraussetzungen aber sehr unterschiedlich sind - zum Beispiel bezüglich der Rückzahlungsproblematik - sollten Sie einen Spezialisten fragen. Die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline aus dem Bereich Arbeitsrecht stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung. Bitte halten Sie möglichst den Arbeitsvertrag bereit. Stand: 21.10.2011