Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema 13. Monatseinkommen
Ein 13. Monatseinkommen, oft als Weihnachtsgeld bezeichnet, kann als eine einzel- oder tarifvertraglich vereinbarte arbeitsbezogene Sonderzahlung vereinbart werden.
Teilweise wird es ähnlich wie bei den Kündigungsfristen nach der Betriebszugehörigkeitsdauer bemessen. Die Konflikte auf diesem Gebiet sind vielfältig. Sie können z.B. die Art des 13. Monatseinkommens betreffen, also, ob es sich hierbei um eine Gratifikation oder ähnliches handelt; damit sind verbunden steuerrechtliche Fragen und die Problematik, ob bei einem Ausscheiden des Arbeitnehmers im Folgejahr bei entsprechender wirksamer arbeitsvertraglicher Regelung das 13. Monatseinkommen zurückbezahlt werden muss. Fraglich kann auch sein, wann ein 13. Gehalt bezahlt werden muss, wenn eine Arbeitnehmerin im Mutterschaftsurlaub ist, oder der Arbeitnehmer kurz vor der Auszahlung gekündigt wurde.
Das 13. Gehalt wird oft gleichgesetzt mit dem Weihnachtsgeld / der Weihnachtsgratifikation. Allerdings sind diese Formen der Sonderzahlung streng voneinander abzugrenzen - auch wenn dies oft nicht leicht ist. Deshalb ist dieses Thema auch eines der strittigsten überhaupt im Arbeitsrecht. Da die Terminologie nicht einheitlich ist, muss meist nach dem Zweck der Leistung gefragt werden.
Prinzipiell kann gesagt werden, dass das 13. Gehalt bereits erbrachte Arbeitsleistung honoriert, das Weihnachtsgeld hingegen eine - meist freiwillige - Belohnung und Honorierung auch der zukünftigen Betriebstreue ist.
Da die Abgrenzung oft schwierig, die Rechtsfolgen und die Anspruchsvoraussetzungen aber sehr unterschiedlich sind - zum Beispiel bezüglich der Rückzahlungsproblematik - sollten Sie einen Rechtsanwalt hierzu befragen.
Bei Fragen zum 13. Monatseinkommen berät Sie ein zugelassener Rechtsanwalt der Deutschen Anwaltshotline gerne und in der Regel telefonisch binnen weniger Minuten. Stand: 05.05.2011