Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Standesrecht
Das anwaltliche Standesrecht ist geregelt in den §§ 43 ff. Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA). Dort sind konkrete Berufspflichten aufgeführt, die der Rechtsanwalt zu erfüllen hat. Insbesondere hat der Rechtsanwalt die Pflichten zur Verschwiegenheit, Interessenkollisionen zu vermeiden, Fremdgelder unverzüglich weiterzuleiten und sachlich und berufsbezogen für seine Tätigkeit zu werben.
Verstöße gegen das Standesrecht werden von den Rechtsanwaltskammern geahndet und vor den Anwaltsgerichten verhandelt.
Stand: 03.12.2010