Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Rechtsanwaltsgesellschaft
Eine GmbH mit dem Unternehmensgegenstand der Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten, kann nach § 59c der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) als Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen werden. Die Einzelheiten der Zulassung ergeben sich aus den §§ 59c BRAO ff.
Für Ihre Fragen zu diesem Themenbereich stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte telefonisch zur Seite.
Stand: 03.12.2010