Notarielle Beglaubigung: In welchen Fällen ist sie notwendig?

Von Geburtsurkunden bis hin zu Abschlusszeugnissen: Um Fälschungen vorzubeugen, ist für viele Dokumente eine Beglaubigung vorgesehen. Doch wie erfolgt dieser Echtheitsnachweis? Wann ist eine Beglaubigung notwendig? Und brauchen Sie für die Unterzeichnung eines Dokuments tatsächlich immer gleich einen Notar, der die Echtheit bestätigt? Wir klären die wichtigsten Fragen rund um die notarielle Beglaubigung.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Was ist eine notarielle Beglaubigung?

Die notarielle Beglaubigung ist eine Bestätigung eines Notars, dass eine Unterschrift tatsächlich von der erklärenden Person geleistet wurde. Sie soll also die Echtheit der Unterschrift bestätigen und so vor Fälschungen schützen. Dafür lässt sich der Notar Ihre Identität bestätigen, zum Beispiel indem er sich Ihren gültigen Ausweis zeigen lässt; und Sie unterschreiben das betreffende Dokument in seiner Gegenwart. Anschließend versieht er das Originaldokument mit einem entsprechenden Vermerk. Dabei können nicht nur einzelne Unterschriften beglaubigt werden, sondern auch Kopien, sogenannte Abschriften. Hier soll die Übereinstimmung des Inhalts mit der Vorlage beglaubigt werden, um nachträgliche Änderungen und Betrug auszuschließen.

Die notarielle Beglaubigung ist in §§ 39 ff. Beurkundungsgesetz (BeurkG) geregelt.

Vorsicht: Die Beglaubigung bezieht sich nur auf die Echtheit der Unterschrift bzw. der Abschrift, nicht aber auf den Inhalt der beglaubigten Erklärung.

Wann ist eine notarielle Beglaubigung notwendig?

Eine notarielle Beglaubigung kann beispielsweise für Erklärungen an das Grundbuchamt, für private Verträge, Zeugnisse, Erbschaftsdokumente oder für Vollmachten zur Grundstücksverwertung gefordert werden.

Andere notariell beglaubigte Vollmachten sind in der Regel nicht zwingend notwendig. Dennoch kann das Mitwirken eines Notars häufig hilfreich sein, damit die betreffende Behörde die Vollmacht uneingeschränkt akzeptiert (so zum Beispiel im Falle einer Bankvollmacht).

Alternativ reicht in einigen Fällen auch eine amtliche Beglaubigung von Bürgerämtern, Rathäusern oder Standesämtern (zum Beispiel für Abschriften oder Übersetzungen von Geburts- und Heiratsurkunden oder Abschlusszeugnissen).

Im Zweifelsfall sollten Sie sich allerdings immer an die zuständige Behörde wenden. Diese kann Ihnen darüber Auskunft geben, ob in Ihrem Fall eine notarielle Beglaubigung notwendig ist.

Notarielle Beglaubigung oder notarielle Beurkundung – wo liegt der Unterschied?

Bei einer notariellen Beglaubigung prüft der Notar lediglich die Echtheit Ihrer Unterschrift beziehungsweise die Übereinstimmung der Abschrift mit dem Originaldokument.

Die notarielle Beurkundung dagegen umfasst dagegen weitere Leistungen: So prüft der Notar auch den Inhalt der Erklärung auf seine Rechtmäßigkeit, kann Sie hinsichtlich dessen beraten und Ihnen den rechtlichen Sachverhalt erklären und die Konsequenzen Ihrer Unterschrift aufzeigen.

Eine notarielle Beurkundung ist beispielsweise für einen Kaufvertrag für Immobilien und Grundstücke nötig.