Hebegebühr: Wann Sie zahlen müssen und wann nicht

Einem Anwalt steht nach Nr. 1009 Vergütungsverzeichnis, VV RVG eine sogenannte Hebegebühr zu. Diese erhält der Anwalt, wenn er im Auftrag des Mandanten Gelder entgegen nimmt und sie weiterleitet. Lesen Sie hier, was Sie über die Hebegebühr wissen müssen.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Wie hoch ist die Hebegebühr?

Der Rechtsanwalt erhält, wenn er im Auftrag des Mandanten Gelder entgegen nimmt und sie weiterleitet, eine sogenannte Hebegebühr. Die Höhe dieser Gebühr richtet sich nach der Höhe des weitergeleiteten Betrages. Dem Anwalt stehen zu:

  • von Beträgen bis 2.500 Euro: 1 Prozent des Betrages

  • vom Mehrbetrag über 2500 Euro bis 10.000 Euro: 0,5 Prozent

  • vom Mehrbetrag über 10.000 Euro: 0,25 Prozent

Die Mindestgebühr beträgt jedoch 1 Euro.

Wann muss ich keine Hebegebühr zahlen?

Eine Hebegebühr kann nicht in den Fällen verlangt werden, in denen lediglich Gerichtskosten- oder Auslagenvorschüsse bei Gericht durch den Rechtsanwalt eingezahlt werden oder nur die vom Gegner zu erstattenden Kosten eingetrieben werden. Für Fragen zum Gebührenrecht und wie sich eine Honorarrechnung zusammensetzt, beraten Sie die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline.