Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Fachanwälte Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die zuständige Rechtsanwaltskammer verliehen.
Voraussetzung für die Verleihung ist, dass der berufserfahrene Anwalt nach einem speziellen Lehrgang seine besonderen theoretischen Kenntnisse auf dem Fachgebiet in einer Prüfung nachgewiesen hat. Darüber hinaus sind besondere praktische Erfahrungen auf dem Fachgebiet durch den Nachweis einer größeren Zahl von selbständig bearbeiteten gerichtlicher und außergerichtlicher Verfahren zu belegen.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 10.02.2012
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