Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Anwaltsrecht
Die Stellung des Rechtsanwaltes sowie dessen Berufsverständnis ergeben sich im Wesentlichen aus der Bundesrechtsanwaltsordnung in Verbindung mit den Vorschriften aller Rechtsgebiete. Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Er erfüllt eine objektive Funktion im Rechtssystem. Der Rechtsanwalt darf keine Bindungen eingehen, die seine berufliche Unabhängigkeit gefährden. Durch sein Tätigwerden soll er in erster Linie dem Recht dienen und dadurch größtmögliche Rechtssicherheit schaffen und seinen Beruf gewissenhaft ausüben. Die Möglichkeiten zur Berechnung des Anwaltshonorars stehen im Rechtanwaltsvergütungsgesetz RVG.
In seltenen Fällen gibt es jedoch Unstimmigkeiten zwischen Mandant und Anwalt über dessen Gebührenabrechnung oder dessen (nicht oder ungenügend) erfolgte Leistungen.
Dafür gibt es wiederum Rechtsanwälte, die sich besonders gut im Anwaltsrecht auskennen und in der Regel sofort am Telefon eine erste Einschätzung abgeben können, ob die Vorwürfe gegen den Anwalt zu Recht bestehen könnten und Vorschläge zum weiteren Vorgehen machen. Stand: 27.07.2011