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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Anwaltsrechnung

Häufig hören wir Fragen zu Anwaltsrechnungen. Insbesondere kann es zu Unstimmigkeiten zwischen Mandant und Rechtsanwalt wegen der Höhe der Forderung kommen. Die Höhe der Rechtsanwaltsvergütung ist manchmal für den Laien schwer nachvollziehbar, sie richtet sich im Allgemeinen nach dem so genannten Streit- oder Gegenstandswert. Der notwendige Inhalt der Berechnung ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. In der Berechnung sind die Beträge der einzelnen Gebühren und Auslagen, Vorschüsse, eine kurze Bezeichnung des jeweiligen Gebührentatbestands, die Bezeichnung der Auslagen sowie die angewandten Nummern des Vergütungsverzeichnisses und bei Gebühren, die nach dem Gegenstandswert berechnet sind, auch dieser anzugeben. Der Vergütungsanspruch entsteht für das Betreiben des Geschäfts für den Mandanten, einschließlich der Entgegennahme der Information. Die Gebühren können im Wege des Vorschusses oder nach Beendigung des Mandats verlangt werden.

Bei Fragen zur Anwaltsrechnung können viele schwierige Fragen auftauchen, die häufig nur nach eingehender Prüfung sämtlicher Unterlagen durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beantwortet werden können. Daher sollte Sie für eine telefonische Beratung Ihre Unterlagen vorliegen haben.
Stand: 15.12.2011

   
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