Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Anwaltshonorar
Informationen zum Thema Anwaltshonorar:
Das Honorar des Anwaltes ist die Vergütung, die der Rechtsanwalt für die Besorgung der ihm übertragenen Rechtsangelegenheit erhält.
Seit dem 01.07.2004 bestimmt sich die Vergütung nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Dieses Gesetz bestimmt wie die durch es abgelöste BRAGO (Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung) grds. je nach Wert der Angelegenheit (Gegenstandswert, Streitwert) die Höhe der anwaltlichen Vergütung.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit eine sogenannte Vergütungsvereinbarung mit dem Rechtsanwalt zu treffen.
Diese kann für die Rechtssache einen Pauschalbetrag oder aber eine Vergütung nach der vom Rechtsanwalt aufgewandten Zeit bedeuten. Die Stundensätze bewegen sich zumeist zwischen 100 und 300 Euro, allgemein üblich sind ca. 260 ? brutto je Std, größere Anwaltskanzleien und renommierte Strafverteidiger gehen bis zu 700 ? / Std.
Bei Fragen zum Anwaltshonorar wenden Sie sich gerne an uns.
Stand: 17.11.2011
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