Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Anwaltshaftrecht
Der Anwaltsvertrag verpflichtet den Anwalt zur umfassenden und erschöpfenden Belehrung des Mandanten über alle Schritte die zur Erreichung seines erstrebten Ziels geeignet sind, wobei der Anwalt zur Erreichung dieses Zieles den sichersten Weg gehen muss. In einem Prozess muss er deshalb nicht nur den für die Entscheidung des Gerichts erforderlichen Tatsachenstoff umfassend vortragen, sondern auch auf die rechtliche Beurteilung des Gerichts Einfluss nehmen. Übersieht das Gericht einen entscheidenden rechtlichen Gesichtspunkt, so muss der Anwalt diesen Fehler des Gerichts ausräumen. Tut er das nicht und das Gericht entscheidet aufgrund des eigenen Fehlers zu Lasten des Mandanten, hat der Anwalt dessen dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen (BGH, Urteil vom 18.12.2008, IX ZR 179/07).
Aufgrund der sehr weit gehenden Aufklärungs- und Beratungspflichten von Anwälten werden in der Praxis häufig Schadensersatzansprüche gegen sie erhoben. Zu den Erfolgsaussichten können Ihnen unsere Anwälte telefonisch Ersteinschätzungen geben.
Stand: 03.12.2010