Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema Zuständigkeit

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema Zuständigkeit
0900-1 875 011-034
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
 
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Zuständigkeit

Der Begriff Zuständigkeit steht in Verbindung mit verschiedenen Rechtsbereichen. Ebenso verschieden sind daher die juristischen Probleme, die in diesem Zusammenhang denkbar sind. Im Bereich der gerichtlichen Zuständigkeiten geht es im konkreten Einzelfall darum, welches Gericht zur Ausübung der Gerichtsbarkeit heranzuziehen ist. Dazu sind verschiedene Gesichtspunkte ausschlaggebend. Zu unterscheiden ist die sachliche Zuständigkeit, die örtliche Zuständigkeit, die funktionelle, die ausschließliche und die internationale Zuständigkeit. Für die Zuständigkeit kann es eine Vereinbarung zwischen den Parteien des Rechtsproblems geben. Dadurch wird die örtliche oder sachliche Zuständigkeit geregelt. Es darf hier aber in der Regel keine ausschließliche Zuständigkeit eines anderen Gerichts Vorrang haben. Des Weiteren sind solche Vereinbarungen nur für bestimmte Ansprüche möglich. Es kommt durchaus vor, dass mehrere Behörden für einen Fall Ihre Zuständigkeit erklären, häufiger jedoch ist das Problem, das mehrere Gerichte sich für unzuständig halten. Dabei wird der Zuständigkeitsstreit dann von einem Gericht auf nächsthöherer Ebene entschieden.

Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.

Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
Stand: 10.02.2011
Allgemeine Rechtsfragen0900-1 875 011-034
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Sie sprechen sofort mit einem Rechtsanwalt
Weitere Themen:

Erstberatung Rechtsanwalt Urteile örtliche Zuständigkeit Gericht 
Allgemeine Rechtsfragen Zuständigkeiten Strafrecht Gerichtsbarkeit 
Rechtsproblem Ausländerrecht Rechtssprechung Rechtsnormen 
Rechtsbegriff Vorlagen 
Folgende Urteile zum Thema Zuständigkeit könnten Sie interessieren

Keine Gleitsichtbrille für Hartz-IV-Empfänger
Nürnberg (D-AH) - Eine moderne Gleitsichtbrille, mit der man ebenso seine Handarbeit machen wie dabei in die Ferne schweifen kann, ist nicht nur in viele Berufen, sondern auch für den privaten Alltag zweifellos von großem Nutzen. Weil dem aber so ist, muss ein Hartz-IV-Empfänger eine solche, heutzutage weit verbreitete ...weiter lesen


Allgemeine Rechtsfragen0900-1 875 011-034
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Sie sprechen sofort mit einem Rechtsanwalt

Keine Gleitsichtbrille für Hartz-IV-Empfänger

Nürnberg (D-AH) - Eine moderne Gleitsichtbrille, mit der man ebenso seine Handarbeit machen wie dabei in die Ferne schweifen kann, ist nicht nur in viele Berufen, sondern auch für den privaten Alltag zweifellos von großem Nutzen. Weil dem aber so ist, muss ein Hartz-IV-Empfänger eine solche, heutzutage weit verbreitete Sehhilfe aus eigenem Einkommen bezahlen. So jedenfalls hat es jetzt das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden (Az. L 5 B 422/08 AS).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, hatte eine geringfügig beschäftigte Arbeitnehmerin die Übernahme der Kosten für eine Gleitsichtbrille als Sozialleistung beantragt. Der während ihrer Arbeit erforderliche ständige Wechsel von einer Kurz- zu einer Weitsichtbrille sei meist mit heftigen Kopfschmerzen einhergegangen. Die seien erst verschwunden, seit die Frau sich eine Gleichsichtbrille zugelegt habe.

Dies könnten sie aus eigener Erfahrung nachvollziehen, stimmten ihr die Richter zu. Doch einen rechtlichen Anspruch auf eine Rückerstattung des für die Brille verauslagten Geldes gäbe es leider nicht. Anders etwa als eine Arbeitsschutzbrille, die vom Staat bezahlt werden würde, ist eine normale Brille ein medizinisches Hilfsmittel, das in die Zuständigkeit nicht der Sozialhilfe, sondern der gesetzlichen Krankenversicherung fällt.

Da die Brille nicht nur für den Beruf, sondern auch im täglichen Leben zur Befriedigung elementarer Grundbedürfnisse benötigt wird, liegt das Schwergewicht ihrer Nutzung nicht im beruflichen Bereich. Die Anschaffung einer einzigen Gleitsichtbrille statt einer Brille für die Nahsicht und einer zweiten für die Fernsicht erleichtere nach Ansicht der Richter lediglich die Benutzung der Sehhilfe, mache aber nicht erst - wie gefordert - die Teilhabe am Arbeitsleben möglich. Damit käme dafür auch keine staatliche Eingliederungsleistung in Frage.


Allgemeine Rechtsfragen0900-1 875 011-034
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Sie sprechen sofort mit einem Rechtsanwalt
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwältin
Alexandra Wimmer
Rechtsanwältin
Petra Nieweg
Rechtsanwältin
Silke Fasterling
Rechtsanwalt
Frank Böckhaus
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline auf Facebook

Deutsche Anwaltshotline auf facebook
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum