Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Zuständigkeit
Der Begriff Zuständigkeit steht in Verbindung mit verschiedenen Rechtsbereichen. Ebenso verschieden sind daher die juristischen Probleme, die in diesem Zusammenhang denkbar sind. Im Bereich der gerichtlichen Zuständigkeiten geht es im konkreten Einzelfall darum, welches Gericht zur Ausübung der Gerichtsbarkeit heranzuziehen ist. Dazu sind verschiedene Gesichtspunkte ausschlaggebend. Zu unterscheiden ist die sachliche Zuständigkeit, die örtliche Zuständigkeit, die funktionelle, die ausschließliche und die internationale Zuständigkeit. Für die Zuständigkeit kann es eine Vereinbarung zwischen den Parteien des Rechtsproblems geben. Dadurch wird die örtliche oder sachliche Zuständigkeit geregelt. Es darf hier aber in der Regel keine ausschließliche Zuständigkeit eines anderen Gerichts Vorrang haben. Des Weiteren sind solche Vereinbarungen nur für bestimmte Ansprüche möglich. Es kommt durchaus vor, dass mehrere Behörden für einen Fall Ihre Zuständigkeit erklären, häufiger jedoch ist das Problem, das mehrere Gerichte sich für unzuständig halten. Dabei wird der Zuständigkeitsstreit dann von einem Gericht auf nächsthöherer Ebene entschieden.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
Keine Gleitsichtbrille für Hartz-IV-Empfänger Nürnberg (D-AH) - Eine moderne Gleitsichtbrille, mit der man ebenso seine Handarbeit machen wie dabei in die Ferne schweifen kann, ist nicht nur in viele Berufen, sondern auch für den privaten Alltag zweifellos von großem ...weiter lesen
Auch ein Häftling kann Arbeitslosengeld II bekommen Nürnberg (D-AH) - Ist ein Strafgefangener drogenabhängig und kommt während seiner Haft zwecks Behandlung der Drogensucht in eine stationäre Rehabilitationseinrichtung, steht ihm während dieser Zeit Arbeitslosengeld II zu. ...weiter lesen