Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Zulässigkeit
Von der Zulässigkeit spricht man in rechtlicher Hinsicht meist im Zusammenhang mit Klagen, Rechtsschutzmöglichkeiten oder Anträgen. Damit ein Gericht oder eine Behörde über Klagen, Anträge oder Rechtsmittel sachlich entscheiden kann, müssen diese zulässig sein.
So muss eine Klage, um erfolgreich sein zu können, sowohl zulässig als auch materiell-rechtlich begründet sein. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen sind je nach Rechtsgebiet und Klage- oder Antragsart unterschiedlich. Die Voraussetzungen finden sich in den jeweiligen Verfahrensordnungen gesondert geregelt.
Über die Zulässigkeit einer Klage kann nach § 280 der Zivilprozessordnung abgesondert verhandelt und gegebenenfalls in einem Zwischenurteil entschieden werden. Ist eine Klage, ein Rechtsmittel oder ein Antrag zulässig, so muss hiernach über die Begründetheit der Klage, des Rechtsmittels oder des Antrages entschieden werden.
Zu allen Fragen betreffend die Zulässigkeit von Klagen und Anträgen sowie zu den einzelnen Zulässigkeitsvoraussetzungen von Klagen, Rechtsmitteln oder Anträgen berät Sie ein in diesem Rechtsgebiet erfahrener Rechtsanwalt sofort innerhalb weniger Minuten. Bitte halten Sie zu Ihrem Telefonat vorhandene Unterlagen bereit. Stand: 08.06.2011
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