Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Vorschrift
Vorschrift ist eine andere Bezeichnung für eine Rechtsvorschrift. Sie bezeichnet einen Rechtssatz in einem Gesetz, einer Rechtsverordnung oder einer Satzung. Von der Verwaltungsvorschrift unterscheidet sich die Rechtsvorschrift dadurch, dass sie sich an die Allgemeinheit und nicht lediglich an die Behörden oder Bedienstete wendet. Die Vorschrift entfaltet also eine so genannte Außenwirkung. Ob ein Gesetz rechtswidrig ist und damit gegen das Grundgesetz verstößt, darf lediglich das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Die Gerichte der Fachgerichtsbarkeiten habe nicht die Kompetenz eine Norm zu verwerfen. Eine andere Möglichkeit, die Wirksamkeit einer Vorschrift zu überprüfen, ist der so genannte Normenkontrollantrag an den EuGH.
Bei Fragen zur Rechtmäßigkeit von Vorschriften können viele schwierige Fragen auftauchen, die häufig nur nach eingehender Prüfung sämtlicher Unterlagen durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beantwortet werden können.
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Coffein gegen Haarausfall Nürnberg (D-AH) - Das Coffein in glatzenvorbeugenden Shampoons hilft möglicherweise tatsächlich gegen Haarausfall. Zu dieser Auffassung ist nach langem sprichwörtlichem Haareraufen der beteiligten Prozessparteien jetzt der Bundesgerichtshof gelangt (Az. I ZR 23/07). Zumindest sei nach dem jetzigen Stand der wissenschaftlichen ...weiter lesen
Nürnberg (D-AH) - Das Coffein in glatzenvorbeugenden Shampoons hilft möglicherweise tatsächlich gegen Haarausfall. Zu dieser Auffassung ist nach langem sprichwörtlichem Haareraufen der beteiligten Prozessparteien jetzt der Bundesgerichtshof gelangt (Az. I ZR 23/07). Zumindest sei nach dem jetzigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse eine derartige Werbaussage den Produzenten solcher Haarpflegemittel nicht mehr zu untersagen.
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, hatte der Verein Sozialer Wettbewerb e.V. gegen den Hersteller des Alpecin After Shampoo Liquid geklagt. Letzterer würde die Verbraucher mit der Behauptung in die Irre führen, das Coffein in seinem Produkt stimuliere geschwächte Haarwurzeln und beuge so der Glatzenbildung vor. Eine solche Wirkung wäre wissenschaftlich alles andere als gesichert. Zumindest sei die vom Shampoo-Hersteller als Gegenbeweis vorgelegte Studie der Klinik für Dermatologie und dermatologische Allergologie der Universität Jena kein Gegenstand einer breiten wissenschaftlichen Diskussion - und damit irrelevant.
Das sahen die Bundesrichter jedoch anders. Die hinreichende wissenschaftliche Absicherung der einem kosmetischen Mittel zugeschriebenen Wirkung kann sich auch schon aus einer einzelnen Arbeit ergeben, sofern diese auf überzeugenden Methoden und Feststellungen beruht das Karlsruher Urteil.
Zwar ist es nach der gesetzlichen Vorschrift zum Schutz vor Täuschung im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch verboten, kosmetische Mittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung gewerbsmäßig in den Verkehr zu bringen oder dafür mit irreführenden Darstellungen zu werben. Kann ein Gericht aber - wie im vorliegenden Fall - gerade nicht das Fehlen einer beworbenen Wirkung eines Kosmetikartikels feststellen, darf auch nicht im Umkehrschluss einfach behauptet werden, es läge damit eine irreführende Werbung vor.
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