Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Vordruck
Der Begriff Vordruck steht in Verbindung mit verschiedenen Rechtsbereichen. Ebenso verschieden sind daher die juristischen Probleme, die in diesem Zusammenhang denkbar sind. Ein Vordruck hat sich zum Beispiel in dem Rechtsbereich des Widerrufs bei Fernabsatzverträgen als hilfreich erwiesen. So kann der Verbraucher im Rahmen eines Vordruckes einfach und rechtssicher sein Widerrufsrecht ausüben. Der entsprechende Vordruck steht oftmals zum Download bereit. Vordrucke können jedoch auch im arbeitsrechtlichen Bereich relevant werden. Arbeitsverträgen oder Aufhebungsverträge sollten jedoch niemals ohne vorherige anwaltliche Prüfung unterschrieben werden. Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind. Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben. Bitte wählen Sie aus dem linken Menü das Rechtsgebiet aus, unter das Ihre Frage fällt. Dort berät Sie ein Rechtsanwalt, dessen Schwerpunkt in dem jeweiligen Bereich liegt. Alternativ haben sie die Möglichkeit, die mittig angegebene Rufnummer zu wählen. Dort werden Sie SOFORT mit dem nächsten freien Rechtsanwalt verbunden. Dieser kann Ihnen bei der Zuordnung des Gebietes helfen.
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Nürnberg (D-AH) - Die Vollständigkeit aller geforderten Angaben auf einem Rezept ist noch kein ausreichendes Kriterium für dessen Richtigkeit. Ein Apotheker ist von Berufs wegen verpflichtet, auch zwischen den Zeilen zu lesen und so bei offensichtlichen Ungereimtheiten Fälschungen zu erkennen. Insbesondere, wenn es sich um teure und selten verordnete Medikamente handelt, bei denen die Gefahr einer missbräuchlichen Beschaffung hoch ist. Das hat das Sozialgericht Koblenz entschieden (Az. S 11 KR 47/06). Und damit einer Krankenkasse Recht gegeben, die einem Apotheker die Erstattung von 3200 Euro für ein von ihm an einen unbekannten Betrüger ausgegebenes Wachstumshormon verweigerte. Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, war der Vordruck für das gefälschte Rezept von einem Arzt gestohlen worden, der Stempel darauf von einem anderen. Allein schon die zwei verschiedenen Arztpraxen auf einer Verschreibung hätten den Apotheker stutzig machen müssen. Zumal der angebliche Patient kurz nach der morgendlichen Öffnung der Apotheke ein Rezept vorlegte, das unter dem Datum des gleichen Tages in einer 50 Kilometer entfernten Praxis ausgestellt war - für ein Medikament, welches Hormone zur zugelassenen Behandlung von Wachstumsstörungen enthält, aber in Bodybuilder- und Sportlerkreisen oft missbräuchlich zum Muskelaufbau verwendet wird. Insbesondere warf das Gericht dem approbierten Pharmazeuten vor, weder bei der Krankenkasse noch bei der Arztpraxis angerufen zu haben, um die Identität des Versicherten oder die Echtheit des Rezeptes zu überprüfen. Obwohl das in der Apotheke nicht vorrätige Präparat erst über einen Großhändler bestellt und Stunden später ausgegeben wurde.
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