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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Verurteilung

Eine Verurteilung ist eine an bestimmten formalen Voraussetzungen gebundene und mit besonderen Wirkungen versehene Entscheidung eines Gerichts, die auf der Grundlage einer Hauptverhandlung ergangen ist und das Verfahren abschließt.

Das Gericht wird aufgrund einer Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft tätig. Analog zum Strafverfahren wird ein Zivilgericht durch die Einlegung einer Klage durch eine Privatperson aktiv. Nach § 261 StPO (Strafprozessordnung) entscheidet das Gericht nach dem Grundsatz der freien richterlichen Beweisführung. Mit dem Urteil übt der Staat seine Hoheitsgewalt aus. Mit einer Verurteilung wird also ein Prozess erledigt.

Ein Urteil, bei dem die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist, wird formell rechtskräftig; das Urteil ist dann nicht mehr anfechtbar. Damit kann aus dem Urteil vollstreckt werden. Es tritt damit auch die materielle Rechtskraft ein. Mit der materiellen Rechtskraft tritt eine Sperrwirkung ein. Damit kann eine Tat im prozessualen Sinn, die bereits Gegenstand eines Gerichtsverfahrens war, nicht noch einmal zu einem Strafverfahrens und Sachurteils werden.

Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 12.08.2011
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Verurteilung nach Rotlicht-Aussage
Nürnberg (D-AH) - Die Behauptung eines mit seinem Pkw selbst anfahrbereit an einer Ampel bei Gelb in den ersten Gang hoch schaltenden Zeugen, ein anderer Autofahrer habe die Kreuzung noch danach schon bei Rot überfahren, reicht für die Verurteilung des Verkehrssünders mit einem Bußgeld aus. Auch dann, wenn erhebliche Zweifel ...weiter lesen


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Verurteilung nach Rotlicht-Aussage

Nürnberg (D-AH) - Die Behauptung eines mit seinem Pkw selbst anfahrbereit an einer Ampel bei Gelb in den ersten Gang hoch schaltenden Zeugen, ein anderer Autofahrer habe die Kreuzung noch danach schon bei Rot überfahren, reicht für die Verurteilung des Verkehrssünders mit einem Bußgeld aus. Auch dann, wenn erhebliche Zweifel daran bestehen, dass der Zeuge gleichzeitig sowohl seine als auch die umstrittene Ampel des von ihm Beschuldigten im Blick haben konnte. Das hat jetzt das Amtsgericht Landstuhl entschieden (Az. 4286 Js 13706/10).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, traf das Urteil einen bis dahin unbescholtenen Taxifahrer. Zwar bestritt der erfahrene Berufskraftfahrer, dass seine Ampel von dem Mann im Pkw während der Anfahrphase überhaupt eingesehen werden konnte - zumindest nicht gleichzeitig mit dem eigenen Lichtzeichen. Doch der Zeuge beharrte darauf, erst bei Umschalten der Ampel vor ihm auf Gelb den ersten Gang eingelegt zu haben und dann angerollt zu sein, während das Taxi dagegen noch auf die Kreuzung auffuhr, als in dessen Querrichtung längst Rot angezeigt wurde. Nur glücklicherweise sei es zu keinem Zusammenstoß gekommen.

Dem Gericht schien die Wahrnehmung des Zeugen nachvollziehbar. Trotz der nicht zu übersehenden Zweifel, ob ein an erster Stelle in der Schlange stehender Linksabbieger zuverlässig beide Ampeln im Blick haben kann, würde immer zeitgleich spätestens beim Gelb-Umschalten der Linksabbiegespur die Ampel in der Querrichtung bereits auf Rot geschaltet. Wobei technische Fehlschaltungen der Lichtzeichenanlage faktisch auszuschließen sind.


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