Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Verschwiegenheit
Die berufliche strafrechtliche Verschwiegenheitsverpflichtung (auch Schweigepflicht genannt), deren Schutz zusammenfassend im Strafgesetzbuch geregelt ist, erstreckt sich auf private Geheimnisse, d.h. auf Tatsachen, insbesondere aus dem persönlichen Lebensbereich oder sonstigem Geheimbereich, die dem Verpflichteten anvertraut oder sonst bekannt geworden sind.
Die Vorschriften betreffen vor allem Angehörige der Heilberufe (Ärzte usw.), der rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe (Anwälte, Steuerberater usw.), Berater für Ehe-, Familien-, Erziehungs-, Jugend-, Schwangerschafts- und Suchtfragen. Auch Geistliche unterliegen einer Verschwiegenheitsverpflichtung. Die v.g. Personen dürfen das in ihrer beruflichen Eigenschaft bekannt gewordene Geheimnis nicht unbefugt offenbaren. Ihnen stehen ihre Gehilfen und auszubildenden Personen gleich. Verstöße gegen diese Verpflichtungen werden mit Geld- bzw. Freiheitsstrafe geahndet.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob und wie die gefundene Verordnung auf sein konkretes Problem anwendbar ist.
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Geheimes Gehalt Nürnberg (D-AH) - Die Vertragsklausel, wonach ein Arbeitnehmer verpflichtet ist, über seine vereinbarte Vergütung auch gegenüber den Arbeitskollegen Verschwiegenheit zu bewahren, ist unwirksam. Das hat das Landesarbeitsgericht ...weiter lesen