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Telefonische Rechtsberatung zum Thema Verordnung

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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Verordnung

Eine Rechtsverordnung ist eine allgemeine verbindliche Anordnung für eine unbestimmte Vielzahl von Personen, die nicht im förmlichen Gesetzgebungsverfahren ergeht (also durch den Bundestag bzw. die Länderparlamente), sondern von Organen der vollziehenden Gewalt (Exekutive), also von der Bundesregierung bzw. den jeweiligen Landesregierungen bzw. den jeweiligen Ministerien im Bund und in den Bundeslängern erlassen wird.
Rechtsverordnungen regeln die unterschiedlichsten Lebensbereiche. Es gibt z.B. im Immisionsschutzrecht die Lärmschutzverordnung, im Straßenverkehrsrecht die Fahrerlaubnisverordnung, im Arbeitsschutzrecht eine Bildschirmarbeitsplatzverordnung und unzählige Verordnungen mehr in praktisch allen Rechtsgebieten.

Häufig werden Fragen zur Wirkung solcher Verordnungen und zu Rechtsschutzmöglichkeiten gestellt, aber auch zu eventuellen Antragsverfahren, die in den Verordnungen vorgesehen sind.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob und wie die gefundene Verordnung auf sein konkretes Problem anwendbar ist.

Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
Bitte wählen Sie aus den nachstehenden Rechtsgebieten das Gebiet aus, unter das Ihre Frage fällt oder wählen Sie die Zentralnummer. Dort wird Ihnen sofort ein Anwalt bei der Zuordnung des Gebietes helfen.
Stand: 18.03.2011
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Verbotene Gegenstände im Flugzeug
Nürnberg (D-AH) - Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß: Niemandem darf die Mitnahme von verbotenen Gegenständen in ein Flugzeug untersagt werden, wenn die entsprechende Verbots-Liste von den zuständigen Behörden geheim gehalten wird. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof (Az. C-345/06) im Fall eines Österreichers ...weiter lesen


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Verbotene Gegenstände im Flugzeug

Nürnberg (D-AH) - Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß: Niemandem darf die Mitnahme von verbotenen Gegenständen in ein Flugzeug untersagt werden, wenn die entsprechende Verbots-Liste von den zuständigen Behörden geheim gehalten wird. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof (Az. C-345/06) im Fall eines Österreichers entschieden, den die Sicherheitskontrolle auf dem Flughafen Wien-Schwechat zurückgewiesen hatte.

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, wollte der Mann einen einfachen Tennisschläger auf seinem Flug mitnehmen. Weil er den in seinem Handgepäck versteckt hatte, wurde er von den Sicherheitsbeamten sogar aus dem startbereiten Flugzeug geholt. Nach einer Verordnung der Europäischen Gemeinschaft gehöre das profane Sportgerät zu einer ganzen Liste von Gegenständen, die in europäischen Flugzeugen nicht an Bord dürfen.

In der Tat erließ das Europäische Parlament bereits im Jahre 2002 eine Verordnung zur Luftsicherheit, in deren Anhang wortwörtlich Totschläger, Schlagstöcke, Baseballschläger und ähnliche Gegenstände als für den Luftverkehr verboten aufgezählt werden, bestätigt Rechtsanwalt Gottfried Putz (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Das Problem allerdings: Weil der Text auch eine Reihe geheim zu haltender Sicherheitsmaßnahmen enthält, untersagte das Parlament gleich die gesamte Veröffentlichung des Dokuments - einschließlich des Anhangs. Nur die zuständigen Behörden durften Einsicht nehmen.

Damit aber hat die Verordnung nach Auffassung der obersten Richter Europas überhaupt keine Gesetzeskraft erreicht. Dazu hätte sie nämlich im Amtsblatt veröffentlicht werden müssen. Man könne einem europäischen Bürger erst dann einen Verstoß gegen einen Rechtsakt vorhalten, wenn er durch die ordnungsgemäße Veröffentlichung davon auch Kenntnis nehmen konnte. Diese Grundsätze gelten ebenso für nationale Maßnahmen zur Durchführung einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung. Insofern also handelten die Wiener Sicherheitsbeamten unrechtmäßig.


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