Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema unwirksam
Der Begriff unwirksam steht in Verbindung mit verschiedenen Rechtsbereichen. Ebenso verschieden sind daher die juristischen Probleme, die in diesem Zusammenhang denkbar sind.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
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Zum Thema unwirksam passende Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung
Frage: Eine Bekannte wird betreut von einem Betreuungsverein, der Auftrag für die Betreuerin lautet: Vermögensvorsorge, Rechts/Antrag- und Behördenangelegenheiten. Meine Bekannte ist 50% psyschisch behinder... Antwort: Sehr geehrte Mandantin,
gerne nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen im Zusammenhang mit den von Ihrer Bekannten abgeschlossenen Versicherungsverträgen Stellung:
Dabei möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass die von Ihrer Bekannten per Unterschrift abgeschlossene ...⇒ zum vollständigen Fall
Frage: Eine Bekannte wird betreut von einem Betreuungsverein, der Auftrag für die Betreuerin lautet: Vermögensvorsorge, Rechts/Antrag- und Behördenangelegenheiten. Meine Bekannte ist 50% psyschisch behindert und Analphabetin. Sie kann aber ihre Unterschrift machen. Sie hat nun, weil der Versicherungsvertreter so nett zu ihr war, hohe und nicht für sie sinnvolle Versicherungen unterschrieben, ohne das die Anträge von der Betreuerin vorgelesen und erläutert wurden sind.
Meine Frage: ist so ein Versicherungsvertrag gültig?
Antwort: Sehr geehrte Mandantin,
gerne nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen im Zusammenhang mit den von Ihrer Bekannten abgeschlossenen Versicherungsverträgen Stellung:
Dabei möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass die von Ihrer Bekannten per Unterschrift abgeschlossenen Versicherungsverträge rechtsunwirksam sind.
Denn wie Sie mitteilen, umfasst die Betreuung u.a. Vermögensvorsorge, Rechts/Antrag- und Behördenangelegenheiten. Dies bedeutet, dass Rechtsgeschäfte, wozu der Eingang der Versicherungsverträge gehört, nur durch die Betreuerin rechtswirksam abgeschlossen werden können.
Die von Ihrer Bekannten unterzeichneten Versicherungsverträge sind daher nicht gültig, sondern unwirksam.
Rechtsanwältin Andrea Fey
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