Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema unverzüglich
Der Begriff "unverzüglich" bedeutet im juristischen Sinne: ohne schuldhaftes Zögern. Diese Definition lässt sich dem Bürgerlichen Gesetzbuch entnehmen. Im rechtlichen Bereich existieren unzählige Sachverhalte, deren Erfolg bzw. Misserfolg davon abhängt, ob die jeweilige Partei ohne schuldhaftes Zögern, also unverzüglich gehandelt hat oder nicht. So hat beispielsweise eine zivilrechtliche Anfechtung aufgrund eines Irrtums gemäß § 119 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) oder wegen einer sogenannten falschen Übermittlung gemäß § 120 BGB ohne schuldhaftes Zögern zu erfolgen, sobald der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind. Wenn Sie Fragen zum Begriff "unverzüglich" haben, stehen Ihnen bei der Deutschen Anwaltshotline spezialisierte Rechtsanwälte für Ihre Fragen zur Verfügung. Bitte halten Sie für ein Telefonat Ihre Unterlagen bereit. Bei Interesse an einer telefonischen Rechtsberatung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt, wählen Sie aus dem linken Menü das Rechtsgebiet aus, unter das Ihre Frage fällt. Sie werden dann mit einem Rechtsanwalt verbunden, dessen Schwerpunkt in dem jeweiligen Bereich liegt. Alternativ haben sie die Möglichkeit, die mittig angegebene Rufnummer zu wählen. Dort werden Sie mit dem nächsten freien Rechtsanwalt verbunden. Dieser kann Ihnen bei der Zuordnung des Gebietes helfen.
Stand: 08.02.2011
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