Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Schutzgesetz
Schutzgesetze dienen - wie der Begriff schon aussagt - dem Schutz bestimmter Rechtsgüter.
Beispiele für Schutzgesetze sind das Mutterschutzgesetz, das Kündigungsschutzgesetz und das Tierschutzgesetz.
Darüber hinaus ist der Schutz bestimmter Rechtsgüter wie das Leben, der Körper, die Gesundheit, die Freiheit oder das Eigentum in § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) besonders hervorgehoben.
Nach § 823 Abs. 2 BGB ist schadensersatzpflichtig, wer gegen ein "den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz" verstößt. Dabei ist es ausreichend, wenn die Norm nicht nur aber auch dazu dienen soll, den einzelnen Rechtsgenossen vor der Verletzung seiner Rechte, Rechtsgüter oder rechtlich geschützten Interessen zu schützen. Zu den Schutzgesetzen in diesem Sinne gehören die meisten Vorschriften des Strafgesetzbuchs. Wer also z.B. einen anderen beleidigt, ist ihm unter Umständen zum Schadensersatz verpflichtet.
Fragen zum Thema Schutzgesetz beantworten Ihnen gerne unsere Anwälte der Deutschen Anwaltshotline.