Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Schriftverkehr
Schriftverkehr oder Korrespondenz (d. h. gegenseitige Beantwortung) ist die schriftliche Kommunikation zwischen mindestens zwei Parteien zu einem oder mehreren Themen -also quasi ein schriftliches Gespräch.
Zur rechtlichen Einschätzung eines bestimmten Sachverhalts ist es sehr förderlich, wenn Sie die entsprechenden Unterlagen für Ihren Rechtsanwalt bereithalten. Darum empfiehlt es sich, Unterlagen, die eine rechtliche Relevanz aufweisen, sorgfältig aufzubewahren und zu sortieren, damit sie im Bedarfsfall rasch griffbereit sind.
In vielen rechtlichen Belangen ist es sinnvoll oder sogar unverzichtbar. schriftlich statt mündlich zu kommunizieren, um das Gesagte beweiskräftig festhalten zu können. So ist das Setzen einer Frist oder eine Widerrufsbelehrung verständlicherweise einfacher nachzuweisen, wenn entsprechender Schriftverkehr, d.h. ein entsprechendes Schreiben vorgelegt werden kann.
Für Fragen zu Einzelheiten stehen Ihnen die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne zur Verfügung.
Widerspruch per einfacher e-Mail reicht den Behörden nicht Nürnberg (D-AH) - Wer bei der Sozial-Behörde wirksam Widerspruch gegen einen Bescheid einlegen will, darf das nicht mit einer einfachen e-Mail tun. Das hat in einem jetzt veröffentlichten Beschluss (Az. L 9 AS 161/07 ER) ...weiter lesen
Gerichts-Beschwerde per E-Mail Nürnberg (D-AH) - Lederhose immer, Laptop nimmer: Wer mit bayerischen Sozialgerichten zu tun hat, sollte in seinem Schriftverkehr stets auf E-Mails verzichten. Hier dürfen nämlich keine verfahrenserheblichen Schriftsätze ...weiter lesen
Klageerhebung per E-Mail Nürnberg (D-AH) - Finger weg von unerlaubten Computer-Dokumenten: Ist an einem Gericht der elektronische Rechtsverkehr nicht zugelassen, dürfen die Angestellten eingehende E-Mails auch nicht öffnen und ausdrucken. Tun Sie ...weiter lesen