Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Regelsatz
Der Begriff Regelsatz wird im Recht der Sozialhilfe und bei Geldbußen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz verwendet. Die Regelsätze sollen die "laufenden Leistungen für Ernährung, hauswirtschaftlichen Bedarf einschließlich Haushaltsenergie sowie für persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens abdecken" (§ 1 VO zu § 22 BSHG). Sie werden jährlich zum 01.07. jeden Jahres angepaßt. Die Regelsätze bei Geldbußen können dem Bußgeldkatalog entnommen werden.
Regelsätze gehen vom Regelfall aus, sodass im Einzelfall, der nicht dem Regelfall entspricht, auch eine Anpassung zu erfolgen hat. In den Fällen, wo das Gesetz wenig Spielraum für die Berücksichtigung des Einzelfalles erlaubt, ist zumindest der Einzelfall als Härtefall zu berücksichtigen.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 25.01.2012
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