Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Rechtsverordnungen Rechtsverordnungen sind Gesetze, die nicht im förmlichen Gesetzgebungsverfahren vom Bundestag verabschiedet, sondern von der Bundesregierung, einem Bundesminister oder einer Landesregierung erlassen werden. Hierzu werden sie durch ein Gesetz ermächtigt. Zielrichtung und Ausmaß ergeben sich aus dem ermächtigenden Gesetz. Eine Verordnung darf nicht gegen das Recht der Europäischen Gemeinschaft, die Grundrechte, das Verhältnismäßigkeitsprinzip oder den Gleichheitssatz verstoßen. Durch ein formelles Gesetz kann eine Rechtsverordnung jederzeit wieder aufgehoben werden. Die Landesregierungen oder die von ihnen bestimmten obersten Landesbehörden können durch Rechtsverordnung allgemein eine Maßnahme treffen, um Konfliktsituation zu vermeiden oder Gefährdungen auf verschiedenen Ebenen zu umgehen. In den verschiedensten Rechtsbereichen können somit Verordnungen erlassen werden. Den Rechtsverordnungen muss Folge geleistet werden. Solange keine Rechtsverordnungen bestehen, muss eine Orientierung an den vorhandenen Regeln und Empfehlungen stattfinden.
Der Begriff der Rechtsverordnung steht in Zusammenhang mit verschiedensten Rechtsbereichen. Ebenso individuell sind die juristischen Probleme, die hiermit verbunden sind.
Nähere Auskünfte zu dem Thema geben Ihnen gerne die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen der Deutschen Anwaltshotline.
Stand: 16.02.2012
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