Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Rechtssprechung
Die Rechtsprechung wird in Deutschland vom Bundesverfassungsgericht (Art. 93, 94 GG - Grundgesetz), den Verfassungsgerichten der Länder und von Gerichten des Bundes und der Länder in den verschiedenen Gerichtszweigen (Gerichtsbarkeiten nach Art. 95 GG) ausgeübt. Sie ist an Gesetz und Recht gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG). Die Gesetzmäßigkeit oder Rechtsbindung staatlichen Handelns folgt aus Art. 20 Abs. 3 GG. Er bildet die wichtigste normative Grundlage für das Rechtsstaatsprinzip.
Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut (Art. 92 GG). Sie wird durch Berufsrichter und ehrenamtliche Richter ausgeübt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes - DRiG).
Die Rechtsprechung ist Teil der Rechtspflege.
In der Europäischen Union wird die Rechtsprechung vom Europäischen Gerichtshof (EuGH), vom Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (EuG) sowie dem Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union ausgeübt.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die gefundene Rechtsprechung auf sein konkretes Problem anwendbar ist.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann meistens in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben. Stand: 10.02.2011
Schulgeld für "Europäische Schulen" jetzt steuerlich absetzbar Nürnberg (D-AH) - Gute Nachricht für alle, die ihre Kinder in einer Europäischen Schule anmelden wollen, aber wegen der Mehrkosten noch zögern: das private Schulgeld kann zu 30 Prozent bei der Einkommenssteuer abgesetzt werden. ...weiter lesen
Malheur mit Außenspiegeln in Autowaschanlage Nürnberg (D-AH) - Keine saubre Sache: Wurden beim Waschen in einer Autowaschanlage beispielsweise die Außenspiegel beschädigt, musste der Fahrzeughalter für den Schaden in der Regel selbst aufkommen. Denn die frühere Rechtssprechung ...weiter lesen
Kollision eines Snowboardfahrers mit einer Skifahrerin Nürnberg (D-AH) - Auch Gerichte mögen es mitunter gentlemanlike: Stößt eine Skiläuferin auf einer Pistenkreuzung mit einem Snowboardfahrer zusammen, muss der Herr für den größeren Teil des Schadens aufkommen - selbst wenn ...weiter lesen