Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Rechtspfleger
Der Rechtspfleger ist ein Organ der Rechtspflege und nimmt heute Aufgaben wahr, die nach früherem Recht Richtern übertragen waren. Sie gehören dem gehobenen Justizdienst an, sind sachlich unabhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden. Zu finden sind Rechtspfleger bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Rechtspfleger übernehmen die Aufgaben, welche ihnen durch das Rechtspflegergesetz übertragen worden sind. Die meisten Aufgaben haben Rechtspfleger im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Den Rechtspflegern übertragen sind u. a. Grundbuchsachen, Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen, Mahnverfahren, Forderungspfändung und Kostenfestsetzungsverfahren. Sie werden - abgesehen von den Aufgaben die Richtern vorbehalten sind - auch tätig in Vormundschafts- und Betreuungssachen, Nachlass- und Teilungssachen, Handels- und Registersachen sowie Insolvenzverfahren. Weiterhin haben Rechtspfleger beispielsweise Aufgaben im Bereich der Strafvollstreckung und kümmern sich um die Beratungshilfe.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!