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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Rechtsnormen

Eine Rechtsnorm ist eine Regelung, die darauf gerichtet ist in einer unbestimmten Vielzahl von Einzelfällen (generell-abstrakt) bestimmte Rechtsfolgen herbeizuführen. Beispiele sind Gesetze, Verordnungen oder auch Satzungen. Grundsätzlich besteht eine Rechtsnorm aus einem Tatbestand und einer Rechtsfolge, sie kann aber auch nur Definitionen enthalten. Ein einfaches Beispiel für eine Rechtsnorm ist § 242 StGB (Strafgesetzbuch). Der Tatbestand besteht in der Entwendung fremden Eigentums, die Rechtsfolge ist Geld- oder Freiheitsstrafe. Eine Rechtsnorm, welche nur eine Definition enthält, ist z. B. § 90 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Hier heißt es: Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.

Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!

Stand: 10.02.2011
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Beleidigung der Wohnungsnachbarn
Nürnberg (D-AH) - Wer die Wohnungsnachbarn ständig lautstark beleidigt und nächtelang im Haus randaliert, riskiert seinen eigenen Rauswurf durch den Vermieter - und zwar ohne vorherige Abmahnung. Davor warnt die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline im Zusammenhang mit einem aktuellen Urteil des Landgerichts ...weiter lesen


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Beleidigung der Wohnungsnachbarn

Nürnberg (D-AH) - Wer die Wohnungsnachbarn ständig lautstark beleidigt und nächtelang im Haus randaliert, riskiert seinen eigenen Rauswurf durch den Vermieter - und zwar ohne vorherige Abmahnung. Davor warnt die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline im Zusammenhang mit einem aktuellen Urteil des Landgerichts Coburg (Az. 32 S 85/08).

Als es in einem bayerischen Mehrfamilienhaus schon kurz nach dem Einzug der Betroffenen zu massiven Streitigkeiten mit den Nachbarn gekommen war, kündigte die Vermieterin zwei Monate später wieder das Mietverhältnis. Zu Recht. Denn die gerichtliche Beweisaufnahme ergab, dass die Randalierer ihre Mitbewohner sogar noch nach der Kündigung aufs übelste beschimpft und nächtelang mit ihrem Lärm traktiert hatten. Eine Abmahnung hielten die Richter in diesem extremen Fall ausnahmsweise für überflüssig, da dieses Verhalten nur den Schluss zuließ, dass die Beleidigungen und Exzesse offenbar weitergehen würden.

Die oberfränkischen Richter ließen auch die Entschuldigung der geschassten Mieter nicht gelten, ihre Wohnung habe sich in einem sozialen Brennpunkt befunden. Auch wenn das zutreffen sollte, sind dort die allgemein gültigen Rechtsnormen zu beachten.


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