Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Rechtsfolge
Unter Rechtsfolge versteht man eine Sanktion, die sich durch das Erfüllen von Tatbestandsmerkmalen ergeben hat. Teilweise sind diese Rechtsfolgen konkret in den entsprechenden Gesetzen genannt, teilweise ergibt sich aber auch eine Regelungslücke. Diese wird dann durch die Anwendung der Rechtsfolgen ähnlicher Tatbestände geschlossen. Ein solches Vorgehen ist im Strafrecht zu Lasten des Täters allerdings ausgeschlossen.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 26.10.2011