Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Rechtsbeugung
Unter der Rechtsbeugung versteht man die durch eine Verletzung materieller oder prozessualer Rechtsnormen bewirkte unzulässige Besser- bzw. Schlechterstellung einer oder mehrerer an einem Verfahren beteiligten Personen durch einen Richter, Schöffen, Schiedsrichter oder auch durch einen Staatsanwalt. Die Rechtsbeugung stellt einen echten Straftatbestand dar. Dieser kann auch durch die Verfälschung des Sachverhalts durch die eben genannten Personen verwirklicht werden. Der Straftatbestand der Rechtsbeugung ist in § 339 StGB (Strafgesetzbuch) normiert und wird grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren geahndet.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 26.10.2011