Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Rechtsbeschwerde
Die Rechtsbeschwerde ist eine Beschwerde, die wie eine Revision nur auf Rechtsfehler gestützt werden kann. Das heißt, dass in der angefochtenen Entscheidung das formelle oder materielle Recht verletzt worden sei. Die Tatsachenfeststellung kann durch die Rechtsbeschwerde nicht angegriffen werden, wenn sie ohne Rechtsfehler getroffen wurde. Nach der ZPO (Zivilprozessordnung) kann gegen die Entscheidung über eine Erstbeschwerde nur die Rechtsbeschwerde erhoben werden.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 26.10.2011
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