Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Rechtsanwaltskanzlei
Ein Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Der Rechtsanwalt übt grundsätzlich einen freien Beruf aus. Rechtsanwalt kann allerdings nur werden, wer nach seinem erfolgreich abgelegten Jurastudium die Befähigung zum Richteramt erlangt. Dies erfordert grds. die Ablegung der 2. Juristischen Staatsprüfung.
Die Zulassung erhält ein Rechtsanwalt durch die zuständige Justizverwaltung. Lässt sich ein Rechtsanwalt dann örtlich nieder, bezeichnet man die Geschäftsräume, die er benutzt als Kanzlei. Bei einer Rechtsanwaltskanzlei handelt es sich also um nichts anderes, als um die Büro- und Geschäftsräume eines Anwalts. Nach der Berufsordnung der Rechtsanwälte hat eine Rechtsanwaltskanzlei bestimmte Mindesterfordernisse zu erfüllen wie bspw. ein Kanzleischild.
Einen Anwalt finden Sie auch im Internet. Die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline helfen Ihnen gerne weiter - per E-Mail oder Telefon.