Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Rechtsanwaltskammer
In jedem OLG-Bezirk ist eine Rechtsanwaltskammer (RAK) installiert. Die Aufgaben der RAK ergibt sich aus der Bundesrechtsanwaltsordnung. Ihr obliegt insbesondere, die Kammermitglieder (RAe) in Fragen der Berufspflichten zu beraten und zu belehren, bei Streitigkeiten unter den Mitgliedern der Kammer und zwischen Kammermitgliedern und deren Auftraggebern zu vermitteln sowie die Erfüllung der den Kammermitgliedern obliegenden Pflichten zu überwachen.
Es wurde nun bei der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft eingerichtet. Diese Schlichtungsstelle kann bei Konflikten zwischen Mandant und Rechtsanwalt über Honoraransprüche oder Schadensersatzansprüche wegen vermuteter Beratungsfehler bis zu einer Höhe von 15.000 Euro angerufen werden.
Seit dem 01.07.1999 ist das Recht zur Zulassung zur Anwaltschaft sowie zur Rücknahme und zum Widerruf der Zulassung von der Justizverwaltung auf die RAK übertragen worden.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 20.04.2011