Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Rechtsanwaltsgebührenordnung
Die Rechtsanwaltsgebührenordnung gibt es als solche nicht mehr. Sie ist durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ersetzt worden. In diesem Gesetz ist geregelt, wie der Rechtsanwalt seine Vergütung (Gebühren und Auslagen) ermittelt.
Das RVG hat dabei einige wichtige Neuerungen gebracht, wie z.B. die Möglichkeit des Rechtsanwalts im Bereich der außergerichtlichen Beratung und Vertretung eine Gebührenvereinbarung mit dem Mandanten abzuschließen, die niedriger als die gesetzliche Vergütung nach dem RVG sein kann. Zum Schutz des Mandanten (die Vereinbarung kann nämlich auch zu höheren Gebühren führen) muss diese schriftlich erfolgen, darf nicht in der Vollmacht enthalten sein und muss auch von anderen Vereinbarungen (mit Ausnahme der Auftragserteilung) deutlich getrennt sein.
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